Nutzungsüberlagerungen schaffen
Der Außenraum einer Schule muss drei zentrale Funktionen erfüllen, die sich auch überlagern können:
Erholungsort: Angebote für Bewegung und Ruhe, Begegnung und Rückzug, Essen und Trinken
Unterrichtsbezogene Flächen: Themengebundene Arbeitsbereiche wie beispielsweise Schulgärten, nutzungsoffene Projektbereiche (»grünes Klassenzimmer«, überdachte Arbeitsplätze für Einzel- und Gruppenarbeit, Arbeitsbereiche vor dem Kunst- / Technikraum etc.), Freisportflächen (Sportunterricht, offener Bolzplatz etc.)
Verkehrliche Infrastruktur: Parkierung (Fahrrad, Roller, Auto), Kiss & Ride, Aufstellfläche Krisenfall, Feuerwehrzufahrt, Küchenanlieferung, Müllentsorgung, Eingangsbereich (Die Visitenkarte).
In vielen Wettbewerbsauslobungen werden Außenräume in Analogie zu konventionellen Raumprogrammen funktional getrennt betrachtet: befestigte Bewegungsflächen, grüne Ruhebereiche Räume für Naturerleben. Oder die Außenräume werden altersspezifisch getrennt und unterschiedlich ausgestattet. Dabei sind in der Realität nicht nur aus Flächeneinsparungsgründen auch die Überlagerungen und Schnittstellen interessant. Viele Kinder und Jugendliche halten sich gerne in einem geschützten / ruhigen Bereich auf und wollen dennoch von dort das Treiben beobachten. Es ist für sie eine wichtige Qualität, Teil des Ganzen sein zu können und in Ruhe oder geschützt teilzuhaben. Besonders flexibel und vielseitig wird der Außenraum, wenn er nicht monofunktional gedacht wird: Ein Bereich des Schulgartens kann gleichzeitig auch Ruhebereich oder Gymnastikwiese sein.