Vorgaben der DIN und neue Raumtypologien – Cluster sind keine Klassenräume
Eine besondere Herausforderung besteht darin, die Vorgaben des Schallschutzes für Schulen in Lernumgebungen mit hoher Transparenz umzusetzen. Die DIN 4109 für Schallschutz ist bauaufsichtlich in allen Bundesländern eingeführt und daher in der Planung umzusetzen. Aber transparente Abtrennungen wie Glaswände in Clustern oder offenen Lernlandschaften durchgehend mit dem gleichen hohen Schallschutz auszuführen wie konventionelle Klassenraumwände, würde nicht nur enorme Kosten verursachen, sondern auch am pädagogischen Bedarf vorbeiführen.
Zum Schutz vor Schallübertragungen von einem Raum in den anderen werden in der DIN 4109-1 Tabelle 6 konkrete Vorgaben zu bewerteten Schalldämm-Maßen von trennenden Bauteilen in Abhängigkeit von der Nutzungsart der beiden getrennten Räume gegeben. Dabei gehen diese Vorgaben von der zentralen Vorstellung des konventionellen Schulbaus aus, dass ein Raum jeweils einer spezifischen Nutzung entspricht und die Aktivitäten in angrenzenden Räumen völlig entkoppelt voneinander sind. Heute jedoch können sich Raumnutzungen bereits im Tagesverlauf sehr stark ändern und statt einer Aneinanderreihung gleich großer Klassenräume werden eine Vielzahl unterschiedlicher Raumtypen und -größen benötigt.
Es gilt, den Wunsch nach Transparenz und Sichtbeziehungen innerhalb einer Nutzungseinheit in Einklang mit dem Bedürfnis nach akustischer Entkopplung zu bringen. Gleichzeitig sind unterschiedliche Hörbeziehungen zwischen Räumen und Raumbereichen notwendig und zu definieren.
Weil also ein Cluster oder eine Lernlandschaft typologisch nicht den in der DIN aufgeführten Klassenräumen entspricht, können folgerichtig die Werte der DIN für Klassenraumwände nicht direkt übertragen werden, sondern müssen individuell und bedarfsgerecht ermittelt bzw. auf die Schultypologie übertragen werden.