SOS KASSEL

Bauakustik

Anhand der großen offenen Strukturen wird gezeigt, wie bedarfsgerechte Lösungen in der Bauakustik jenseits der konventionellen Bauvorschriften entwickelt werden können, da sie für diese Raumtypologien kaum übertragbar sind.

Welche Vorgaben aus der Phase Null liegen den Entscheidungen zugrunde

In der Phase Null werden die Voraussetzungen und Bedarfe ermittelt, die sich aus dem Standort und dem Programm der jeweiligen Schule ergeben. Die Empfehlungen aus der Phase Null sind die Basis für den späteren Entwurf

Die Bauakustik war in Kassel kein Thema der Phase Null und wurde in den weiteren Leistungsphasen im Zusammenhang der Grundrissentwicklung und Ausbauplanung betrachtet. Hierfür ist eine Einbindung der Nutzer*innen ratsam.

Welche Rahmenbedingungen gelten für das Projekt und wie werden sie gelöst?

Die Normen und Richtlinien für den Schulbau variieren. Gleichzeitig sind viele geltende Richtlinien überholt. In jedem Projekt ist zu prüfen, wie vorhandene Vorgaben mit den Anforderungen vor Ort am besten zu verbinden sind.

Schallschutzkonzept der Cluster nach Vorbild Bürobau

Die innere Raumgliederung der Lerncluster fällt mit der gewünschten Nutzungsart nicht in die Raumkategorie der Schallschutznorm für Schulbau (DIN 4109-1 Tabelle 6: Vorgaben für Klassenraumwände und Flurwände). Daher werden die Anforderungen an die Innenbauteile des Clusters u.a. angelehnt an das alte Beiblatt 2 der DIN 4109 (1989-11) für den Bürobau, um die Idee des Schulkonzepts mit offenen Lernbereichen sinnvoll umzusetzen. Weil das Cluster als eine Nutzungseinheit betrachtet wird, werden die Schallschutzvorgaben der DIN lediglich auf die Außengrenzen des Clusters bezogen. Die Geschossdecken werden alle auf den bauordnungsrechtlich geforderten Mindestschallschutz für Schulen nach DIN 4109-1 ausgelegt. Die Decken bilden die horizontale Trennung der unterschiedlichen Lernbereiche als einzelne Nutzungseinheiten. Zudem ist eine nachträgliche Ertüchtigung bei Änderung der Nutzung oder des Anspruchs nur schwer umsetzbar.

Die Anforderungswerte an den Luftschall der Trennwände in den Clustern der OSW: [als Tabelle]

  • Wände zwischen Clusterräumen und Treppenräumen: R‘W ≥ 52 dB

    Diese Werte entsprechen dem Mindestschallschutz gemäß DIN 4109-1 für Trennwände zwischen Unterrichtsräumen und Treppenräumen.

 

  • Wände zwischen unterschiedlichen Clustern bzw. Wände zum Forum: R‘W ≥  47 dB

    Diese Werte beziehen sich auf die Außengrenzen des Clusters und entsprechen dem Mindestschallschutz gemäß DIN 4109-1 für Trennbauteile „zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander“. Das Prinzip der Nutzungseinheit „Unterrichtsraum“ wird hier entsprechend auf die Nutzungseinheit „Cluster“ übertragen.

 

  • Wände zw. Lernorten, Differenzierungsräumen o.ä. Räumen innerhalb eines Clusters: R‘W ≥ 37 dB

    Die unterschiedlichen Räumlichkeiten des Clusters werden als Teilbereiche einer gemeinsamen Lernumgebung betrachtet. Während Schallschutz im Schulbau konventionell im Sinne von Gesundheitsschutz verstanden wird, geht es bei den räumlichen Abtrennungen innerhalb der Cluster um die Frage, wieviel Vertraulichkeit und schalltechnische Abgeschlossenheit für eine zufriedenstellende Arbeits- und Konzentrationsumgebung zwischen unmittelbar miteinander verbundenen Raumbereichen gewünscht oder sogar erforderlich ist. Daher lehnt sich der angesetzte Anforderungswert an die Empfehlungen bezüglich Trennwände im eigenen Nutzungsbereich für Büro- und Verwaltungsgebäude des alten Beiblatts 2 der DIN 4109 (1989-11) an.

 

  • Wände zwischen Lernorten o.ä. Räumen und offenen Mitten innerhalb eines Clusters („geöffnete“ Trennwände): R‘W ≥ 27 dB

    Im Gegensatz zu den Wänden zwischen den Lernorten bzw. zwischen Lernorten und Differenzierungsräumen, die zwar teilweise auch mit Transparenzen versehen sind, sollen die Lernorte zur offenen Mitte mit „geöffneten“ Wänden ausgestattet werden. Diese leichte Trennung wird über Möbeltrennwände mit Transparenzen sowie Öffnungen geplant. Türelemente werden zwar vorgesehen, sollen aber in der Regel offenstehen und somit eine direkte Verbindung zu den offenen Mitten schaffen. Es soll eine gewisse Abschirmung als Rückzugsort zu den offenen Mitten realisiert werden, jedoch keine schalltechnische Absonderung wie in den Differenzierungsräumen stattfinden. Der angesetzte Anforderungswert lehnt sich ebenfalls an die Empfehlungen bezüglich Trennwände im eigenen Nutzungsbereich für Büro- und Verwaltungsgebäude des alten Beiblatts 2 der DIN 4109 (1989-11) an.

Projektstorys und Planschrank

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