Beleuchtung

Neue Schulraummodelle betrachten nahezu alle Orte der Schule als pädagogisch nutzbare Fläche. Daher sollten für alle Bereiche der Schule die gleichen hohen Ansprüche an die Beleuchtung gelten. Eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten wie im konventionellen Schulbau wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

Gleichzeitig erfordern die zum Teil gravierend unterschiedlichen Tätigkeiten eine Vielzahl an Lichtverhältnissen und Raumatmosphären. Mit dem Wandel zu mehr multifunktionalen Arbeitsbereichen zeichnet sich im Schulbau eine ähnliche Entwicklung ab, die in der Büroplanung schon länger zu beobachten ist. Allerdings müssen dafür geltende Vorgaben im Schulbau hinterfragt bzw. neu interpretiert werden.

Differenzierte und flexible Lichtatmosphären vs. Vorgaben der DIN

In den geltenden Vorgaben zur durchschnittlichen Beleuchtungsstärken (Em) von Schulräumen drückt sich in mehrfacher Weise eine veraltete Vorstellung von Schule aus. (DIN EN 12464 Tabelle 6.36, teilweise ASR A3.4).

Nutzungsflexibilität

Zum einen gehen die Vorgaben von einem fachspezifisch gegliederten Raumprogramm aus. Neuere pädagogische Konzepte und das Arbeiten in Clustern und Lernlandschaften erfordern dagegen eine höhere Nutzungsflexibilität. Das Beleuchtungskonzept muss also in Bezug auf Lichtstimmung und Lichtfarbe den atmosphärischen Rahmen sowohl für fächerverzahntes Lernen mit einer Vielzahl an Arbeitsformen schaffen als auch – im Hinblick auf inklusive ganztägige Bildung – unterschiedliche Formen von Kommunikation und Rückzug ermöglichen.

Beleuchtungsstärkte und Gleichmäßigkeit

Zum anderen drücken sich in den Vorgaben zur Beleuchtungsstärke und der hohen Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung von Unterrichtsräumen (500 lx / Uº = 0,6, DIN EN 12464) die spezifischen Anforderungen von Frontalunterricht aus, bei der eine große Gruppe von Schüler*innen zur selben Zeit die gleichen Tätigkeiten ausübt. Für differenzierte Lehr- und Lernsettings mit einem hohen Anteil an individualisierten Lernphasen von Einzelnen und Gruppen wird jedoch – ähnlich wie im Bürobau – eine Beleuchtung benötigt, die nicht auf den Gesamtraum, sondern auf den konkreten Arbeitsbereich ausgelegt ist.

Eine solche platzbezogene Beleuchtung kann Schüler*innen nicht nur besser helfen, sich zu fokussieren und zu konzentrieren, sondern trägt zur sichtbaren Strukturierung großer Raumverbünde wie Clustermitten und offene Lernlandschaften bei. (Vgl. Imke Wies van Mil, Künstliche Beleuchtung in Schulen, in: Sandra Hofmeister (Hg.), Schulbauten – Räume zum Lernen und für die Gemeinschaft, Edition Detail 2020, S. 26-31). Ob überhaupt der Bedarf an einer flächigen Ausleuchtung nach DIN besteht, sollte im Einzelfall mit der Schule geklärt werden.

Bei gemeinsamen Instruktions- oder Reflexionsphasen geht es in der Regel weniger um das gleichzeitige Mitschreiben am Tisch als um eine gute sprachliche Kommunikation. Auch Klassenarbeiten zählen heute nicht mehr notwendigerweise als Argument für eine flächige Ausleuchtung mit hohen Beleuchtungsstärken, denn in der pädagogischen Praxis existieren bereits Modelle, in denen der eigene Lernfortschritt nicht mehr zeitgleich in Gruppen, sondern individuell dokumentiert wird.

Blendungsbegrenzung

Eine weitere Hürde für die Planung von akzentuierenden Lichtsituationen ist die in der DIN vorgegebene Blendungsbegrenzung (UGR < 19). Dieser Wert wird entscheidend von der Leuchtdichte der Lichtaustrittsfläche und dem Abblendwinkel einer Leuchte bestimmt. Mit dem Einsatz von beispielsweise Pendelleuchten oder Strahlern zur Erzeugung von unterschiedliche Lichtatmosphären könnte der geforderte Wert nicht flächendeckend eingehalten werden, was nicht bedeutet, dass zwangsläufig eine Blendung entsteht. Die Blendungsbegrenzung ist vor allem für die Planung von Büroflächen von Bedeutung, um unangenehme Reflexionen auf den Arbeitsbildschirmen zu vermeiden. Für die Planung von Clustern und Lernlandschaften, die als Heimaten für Kinder und Jugendliche zu verstehen sind, und in denen nicht permanent an eigenen Bildschirmen gearbeitet wird, ist die Bedeutung dieses Wertes als Qualitätsmaßstab jedoch zu hinterfragen.

Welche Beleuchtung für eine inklusive Lernumgebung?

Eine inklusive Lernumgebung soll dem pädagogischen Team ermöglichen, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler*innen einzugehen. Während manche Kinder beispielsweise hohe Beleuchtungsstärken benötigen, um gut lesen und schreiben zu können, kann für andere ein vollständig hell ausgeleuchteter Raum zu großer Unruhe führen. Auch aus diesem Grund werden die pauschalen Vorgaben für eine gleichmäßige, raumbezogene Ausleuchtung nach DIN EN 12464 Tabelle 6.36 für Schulen einer inklusiven Lernumgebung wenig gerecht. Vielmehr ist es erforderlich, dass das Beleuchtungssystem in Bezug auf Lichtstimmung und Farbe im Schulbetrieb nach Bedarf und arbeitsplatzbezogen leicht adaptierbar und erweiterbar ist.

Vielseitiges Angebot an Display- und Präsentationsflächen statt Tafelwand

Beleuchtungsvorgaben für Tafelwände gehen von einem lehrer*innenzentrierten Unterricht aus. In Clustern und Lernlandschaften werden dagegen eine Vielzahl an Display- und Präsentationsflächen für unterschiedliche Aktions- und Sozialformen benötigt, die bedarfsgerecht und flexibel beleuchtet werden müssen. In dem Beleuchtungskonzept muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass vermehrt auch digitale Bildschirme als Präsentationsmedien eingesetzt werden.

Konkrete Umsetzung zu Beleuchtung

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