Brandschutzziele widersprechen pädagogischen Anforderungen nicht
Die grundlegenden Ziele des Brandschutzes – also Brandvermeidung, Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes, Brandbekämpfung und Rettung – müssen aber in keiner Weise pädagogischen Anforderungen an den Lernraum widersprechen. So ist aufgrund von Transparenz und Übersichtlichkeit innerhalb von Clustern und offenen Lernlandschaften die Branderkennung schneller möglich als im konventionellen Schulbau und es kann auf notwendige Flure (brandschutztechnisch „sicherere“ und brandlastfreie Flure zur Führung der Rettungswege) verzichtet werden. Wie ein insgesamt gleichwertiger Brandschutz für neue Schulraumtypologien baulich und ohne technische Kompensationsmaßnahmen wie eine Brandmeldeanlage erzielt werden kann, wird in der Studie Brandschutz im Schulbau detailliert erläutert.
Ergänzung: Die Empfehlungen der Studie verstehen sich als inhaltliche Novellierung der Musterschulbaurichtlinie (MSchulbauR).