Neue baurechtliche Grundlagen
Die Erschließungsflächen der konventionellen Flurschule müssen als »notwendige« Flure brandschutztechnische Anforderungen erfüllen, die eine pädagogische Nutzung und räumliche Einbeziehung erschweren. Dagegen sind die Erschließungsflächen innerhalb von Clustern und Lernlandschaften in die pädagogischen Programmflächen integriert. Erschließungsflächen im Sinne von reinen Fluren gibt es also in Gebäuden mit einer Cluster- oder Lernlandschaftsstruktur so wenige wie möglich. Anders als im Wohnungs- oder Bürobau wird für Schulen durch die Muster-Schulbau-Richtlinie ein zweiter baulicher Rettungsweg gefordert. Daher besteht die Herausforderung, mit dem vergleichsweise hohen Anteil an vertikalen Erschließungsflächen wirtschaftlich umzugehen.