In der Phase Null werden die Voraussetzungen und Bedarfe ermittelt, die sich aus dem Standort und dem Programm der jeweiligen Schule ergeben. Die Empfehlungen aus der Phase Null sind die Basis für den späteren Entwurf.
Das Risikomanagement war in Weimar kein Thema der Phase Null und wurde in den weiteren Leistungsphasen im Zusammenhang der Grundrissentwicklung und Ausbauplanung betrachtet.
Die Normen und Richtlinien für den Schulbau variieren. Gleichzeitig sind viele geltende Richtlinien überholt. In jedem Projekt ist zu prüfen, wie vorhandene Vorgaben mit den Anforderungen vor Ort am besten zu verbinden sind.
Die Anfälligkeit einer Schule für Risiken wie Mobbing, Gewalt und Vandalismus hängt entscheidend von der pädagogischen Arbeit der Schule ab. Die Risikobewertung nach DIN VDE V 0827 basiert daher neben der Analyse bestimmter Ereignisse an der Schule bzw. der Nachbarschaft in der Vergangenheit auch auf der konkreten räumlichen Umgebung der Schule und dem beabsichtigten Raumkonzept des Neubaus. Übersichtlichkeit und gute Sichtbeziehungen – wie sie auch bei Clustern und offenen Lernlandschaften gefordert werden – können sich dabei positiv auf die Bewertung auswirken.
In der objektgebundenen Risikobeurteilung wirken sich die übersichtlich gestalteten Lernfelder in Weimar positiv aus. Die Lesart eines Lernlofts als offener Grundriss mit hoher Transparenz ermöglicht eine gute Sicht- und Erreichbarkeit der Melder des Notfallgefahrenreaktionssystems (NGRS). Von einer üblichen Arbeitsposition aus kann eine Gefahr im Raum frühzeitig erkennt werden. Vorhänge im Raum dienen der temporären Unterteilung, verändern aber nicht den grundlegenden offenen Charakter der Lerncluster.
Das zur Stadtumgebung hin offene Schulgrundstück mit parkähnlichem Charakter und teilweise eingeschränkter Einsehbarkeit führt dagegen zu einer höheren Risikobeurteilung. Die objektgebundene Risikobeurteilung der Schule nach DIN VDE V 0827 führt daher zu einer Einstufung des NGRS im oberen Bereich des Sicherheitsgrades 1.
Die zentrale Herausforderung bei der Umsetzung einer Alarmierungsanlage besteht darin, zwei gegensätzliche Handlungsszenarien im Gebäude eindeutig zu vermitteln. Mit dem Hausalarm nach Musterschulbaurichtlinie MSchulbauR 9 Alarmierungsanlagen ist ein Meldesystem vorgeschrieben, das der Evakuierung des Gebäudes im Brandfall dient. Eine Meldeanlage nach DIN VDE V 0827-1 betrachtet dagegen den Einschließungsalarm im Amokfall. Bei der Planung der Alarmierungsanlagen ist darauf zu achten, dass aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen des Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzept und des Amokschutzes gemäß der technischen Risikomanagementakte keine Doppelung der Systeme mit unterschiedlichen Meldeapparaturen geplant werden, welche zu Verwechslungen führen können. Verhältnismäßig schlichte Meldesysteme sind möglich, wenn das Brandschutzkonzept Brandmeldeanlagen oder Sprachalarmanlagen für den Brandfall nach DIN VDE 0833 oder Brandwarnanlagen gemäß DIN VDE V 0826-2 vermeiden kann.
Zwecks Risikominimierung wird das Notfallgefahrenreaktionssystems (NGRS) um eine Notfall- und Gefahren-Sprechanlage (NGS) erweitert, die eine Sprechverifizierung ermöglicht. Dadurch lösen die Melder nicht automatisch einen Alarm aus, sondern stellen einen Sprechkontakt zu internen Empfangsstellen her, um das Ereignis zu verifizieren. Ein Falschalarm wird dadurch weitestgehend verhindert. Beide Alarmierungsanlagen können in einem System vereint werden.
Die Positionierung von Melde- und Empfangsstellen hängt eng mit den organisatorischen Abläufen und der Beachtung der Flucht- und Rettungswege der Schule zusammen und unterscheidet sich daher bei neuen Schulraumkonzepten deutlich von einer Klassenraum-Flur-Schule. Es sei denn, es gibt eine während der Nutzungszeit ständig besetzte Stelle, Pförtnerloge o. ä., welche die Meldung und / oder Alarmauslösung übernimmt.
Im konventionellen Verständnis von Schule werden Klassenräume als Einzelarbeitsplätze betrachtet, von denen sich Lehrkräfte wegen ihrer Aufsichtspflicht nicht entfernen können. Innerhalb eines Klassenraumes ließe sich ein bestimmter Lehreraufenthalt definieren, der für die Positionierung von Meldern relevant ist. In Lernclustern und offenen Lernlandschaften dagegen sind die Übergänge unterschiedlicher Lernsettings fließend und ohne definierte dauerhafte Aufenthaltsorte von aufsichtführenden Personen. Dafür können sich Lehrteams in offenen Raumverbünden gegenseitig bei der Aufsicht unterstützen und schneller bei der Reaktion auf Gefahren abstimmen als Lehrkräfte in Einzelräumen.
Das Schulsekretariat ist üblicherweise nicht den gesamten Schultag hinweg erreichbar. Die interne Krisenprävention wird daher auf der größeren Eigenverantwortlichkeit der Lehrteams aufbauen und externe hilfeleistende Stellen als Empfangsstellen für Notrufe einbinden.
Die NGRS-Melder werden in jedem aufsichtsgeführten Raum an den Stellen installiert, die von Aufsichtspersonen gut erreicht werden können. Daher wird im Regelfall pro Cluster an jedem der beiden Ausgänge ein Melder positioniert und ein weiterer – falls vorhanden – an der zentralen Teambox.
Notrufschalter und Warntafeln weisen auf mögliche Gefahren hin. Die farbliche Gestaltung und Ausführung muss den Vorschriften der betreffenden DIN, DIN VDE usw. entsprechen. Sie lassen sich daher nur bedingt in das ästhetische Gesamtkonzept einer wohnlichen Lernumgebung einbinden. Daher ist es besonders wichtig, das Meldesystem frühzeitig in der Ausbau- und Möblierungsplanung zu berücksichtigen.
Gestaltung ist eine zentrale Qualität im Schulbau. Sie hängt wie der gesamte Entwurf eng mit den Anforderungen und dem Programm zusammen. Und sie kann hochwertig sein, ohne mehr zu kosten als eine "Standardlösung".
Aufgrund des Werkstattcharakters der Lernfelder mit sichtbarer Kabelführung und Aufputz-Installationen lassen sich auch Alarmmelder eines NGRS gestalterisch einfügen.
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