In der Phase Null werden die Voraussetzungen und Bedarfe ermittelt, die sich aus dem Standort und dem Programm der jeweiligen Schule ergeben. Die Empfehlungen aus der Phase Null sind die Basis für den späteren Entwurf.
Die Tageslichtversorgung war in Weimar kein Thema der Phase Null und wurde in den weiteren Leistungsphasen im Zusammenhang der Grundrissentwicklung und Ausbauplanung betrachtet.
Die Normen und Richtlinien für den Schulbau variieren. Gleichzeitig sind viele geltende Richtlinien überholt. In jedem Projekt ist zu prüfen, wie vorhandene Vorgaben mit den Anforderungen vor Ort am besten zu verbinden sind.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die gesamte pädagogische Programmfläche als vollwertiger Aufenthaltsbereich im Sinne der Musterbauordnung (MBO §47 (2)) zu betrachten ist und daher »ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können« muss. Das gilt insbesondere für die Fläche der wichtigen pädagogischen Mitte von Clustern und offenen Lernlandschaften, die häufig zentral in der Raummitte angeordnet wird.
Die Qualität der Tageslichtausleuchtung hängt von dem Verhältnis der lichtdurchlässigen Fassadenfläche zur Grundfläche des Raumes ab. Hierfür gibt es unterschiedliche Vorgaben und Nachweisführungen. Rechtlich bindend sind die Vorgaben der Bauordnung (MBO §47 (2)) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4 Beleuchtung Kapitel 4.1 (3)). Beide fordern übereinstimmend Fensteröffnungen, deren Rohbaumaß mindestens einem Achtel der Netto-Raumfläche entspricht. Alternativ fordert die ASR eine Netto-Fensterfläche von einem Zehntel der Netto-Raumfläche. Einen doppelt so großen Anteil an Fensterflächen fordern dagegen die Schulbauempfehlungen für Thüringen (SchulbauEmpfTH 1997, 11.5.1 Natürliche Beleuchtung)– die Netto-Glasfläche soll mindestens ein Fünftel der Netto-Grundfläche betragen. Die Fassadenproportionen der Lernlofts in Weimar orientieren sich an diesen höheren Vorgaben.
Berechnung
Die 370 m² Nettofläche des Clusters in Weimar werden von je 6 annähernd raumhohen Fenstern zu den beiden Längsseiten belichtet – zusammen etwa 92,4 m² Rohbauöffnung –, was einem Verhältnis von etwa 1:4 entspricht und damit die Vorgaben der ASR von 1:8 deutlich erfüllt. Das Verhältnis der reinen wirksamen Glasfläche zur Grundfläche beträgt 1:5,1 (367,29 m² ÷ 5,89 m² × 12) und entspricht somit den Mindestanforderungen der Thüringischen Schulbauempfehlung von 1:5.
Ein alternativer Nachweisweg führt über Tageslichtsimulationen. So gibt die ASR A3.4 Beleuchtung Kapitel 4.1 (3) einen Tageslichtquotienten von > 2 % am Arbeitsplatz vor. Der Tageslichtquotient betrachtet das Verhältnis der Innenbeleuchtungsstärke zur Außenbeleuchtungsstärke unabhängig von Datum oder Uhrzeit oder Orientierung des Raumes und drückt damit nur das theoretisches Potential eines Raumes zur Möglichkeit der Tageslichtversorgung aus. Aussagekräftiger, aber baurechtlich nicht eingeführt und daher nur mit empfehlendem Charakter ist eine Bewertung der Tageslichtversorgung gemäß DIN EN 17037. Diese Simulation betrachtet konkrete Beleuchtungsstärken für den spezifischen Standort und die Orientierung des Raumes. Im Vergleich zu den nationalen Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie ist diese Richtlinie deutlich strenger, so dass ein Nicht-Erreichen der Zielbeleuchtungsstärke nicht auf eine schlechte Tageslichtversorgung im Innenraum schließen lässt.
Es kann gezeigt werden, dass für die Lernlofts in Weimar ohne weitere Einbauten eine Bewertung mit der Tageslichtversorgung mit »gering« möglich ist und mit den zwei Einbauten Team- und Differenzierungsbox eine Bewertung mit »gering« nur knapp unterschritten wird. Im Ergebnis kann daher von einer relativ guten Tageslichtversorgung auch bis in die Raumtiefe der Clustermitte ausgegangen werden.
Lernloft – ohne Einbauten:
Die Mindest-Zielbeleuchtungsstärke »gering« ist nach DIN EN 17037 erfüllt.
Lernloft – mit Einbauten:
Kosteneffizienz ist für jeden Schulbau ein wichtiges Ziel. Dabei gibt es viele Wege, um Wirtschaftlichkeit im Projekt und entlang der Anforderungen zu realisieren.
Großflächige Verglasungen müssen gegen direkten Sonneneinfall geschützt werden. In der Planung werden Fensterformate und Fassadenkonstruktion so gewählt, dass kein zusätzlicher außenliegender Sonnenschutz erforderlich wird.
Gestaltung ist eine zentrale Qualität im Schulbau. Sie hängt wie der gesamte Entwurf eng mit den Anforderungen und dem Programm zusammen. Und sie kann hochwertig sein, ohne mehr zu kosten als eine "Standardlösung".
Die Tageslichtausleuchtung ist ein zentraler Aspekt der Gestaltung. Dem Leitbild der Schule folgend sollen aus der Kombination von Raumhöhe, großen Fassadenöffnungen und transparenten Innenwänden hohe und lichtdurchflutete Räume entstehen.
#Zweiseitige Belichtung über Fassade und Lichthof #Gute natürliche Belichtung #Räumliche Verbindungen: Volks und Mittelschule Schendlingen (A), Mathias Bär, Bernd Rieger, Querformat, 2017 #Mehrseitige Belichtung durch Rotation #Zentrales Forum #Natürliche Belichtung: Sekundarschule, Sauland (N), PPAG architects, 2018 #Mehrseitige indirekte Belichtung #Natürliche Belichtung über Innenhof #Niedrige Geschossigkeit: Vier Grundschulen in Modularer Bauweise, München (D), Wulf Architekten, 2017
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